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das neue kurzarbeitergeld, saison- und transferkurzarbeitergeld (2006)

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[...]... Leistungsumfang und dem komplexen Leistungsverfahren des Saison-Kurzarbeitergeldes, das – wie in Teilen auch das Transferkurzarbeitergeld – in das Referenzsystem des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes eingegliedert ist Dabei werden grundlegende gemeinsame Voraussetzungen und wichtige Überschneidungen der einzelnen Leistungsarten deutlich Die das Saison-Kurzarbeitergeld ergänzenden Leistungen an Arbeitnehmer und. .. BUrlG BVV BZV Bundesagentur für Arbeit Bundesarbeitsgericht Beitragsbemessungsgrenze Berufsbildungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit Bundeserziehungsgeldgesetz Betriebsverfassungsgesetz Bundesfinanzhof Bundesländer Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – gültig ab 1 Juni 2006 Bundessozialgericht... Bauhauptgewerbes uneingeschränkt von den neuen Leistungen Wichtig Für das Baunebengewerbe, d h für das Dachdeckerhandwerk, den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und das Gerüstbauerhandwerk, ist das neue Leistungssystem zwar im Grundsatz anwendbar Hier fehlt es derzeit jedoch noch an der tarifvertraglichen Anknüpfung an die gesetzlichen Leistungen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Baunebengewerbes... Branchen in das Leistungssystem Dabei ist gesetzlich festlegt, dass eine solche Ausdehnung nur durch Gesetz und nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Tarifvertragsparteien erfolgen kann (§ 175 Abs 4 Satz 2 und 3 SGB III) 3 Das Transferkurzarbeitergeld im arbeits- und sozialrechtlichen Kontext Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld als Sonderleistungssystem für bestimmte saisonabhängige Branchen wird das Kurzarbeitergeld... witterungsbedingten Ausfallstunden durch Einbringung von Arbeitszeitguthaben oder drei Tagen Urlaub Keine Vorausleistung Saison-Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich ab der ersten Ausfallstunde gezahlt Entgeltersatzleistungen Von der 31 bis zur 100 Ausfallstunde: Umlagefinanziertes Winterausfallgeld Ab der 101 Ausfallstunde: Winterausfallgeld aus der Arbeitslosenversicherung Ab der ersten Ausfallstunde: Saison-Kurzarbeitergeld... Kernleistung Saison-Kurzarbeitergeld Arbeitnehmer des Baugewerbes haben künftig in der auf die Monate Dezember bis März verkürzten Schlechtwetterzeit Anspruch auf Saison -Kurzarbeitergeld, wenn die Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen oder aus witterungsbedingten Gründen ausfällt und der Arbeitsausfall vorübergehend und unvermeidbar ist Das Saison-Kurzarbeitergeld wird ab der ersten Ausfallstunde gezahlt,... ganzjähriger Beschäftigung, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrucksache 16(11)76 A A 32 Arbeitsrechtliche Ausgangslage Wirkungen des neuen Leistungssystems auf den Arbeitsmarkt und die finanziellen Auswirkungen für die Arbeitslosenversicherung und den Bundeshaushalt in den Förderperioden 2006/2007 und 2007/2008 zu untersuchen und hierüber dem Deutschen Bundestag zu berichten Auf der Basis dieses... Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes erzielen können 4 § 3 Nr 1.43 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe in der Fassung vom 19 Mai 2006 A A 30 Die Verzahnung mit tarifvertraglichen Strukturen Tabelle: Alte und neue Förderstrukturen im Vergleich (bezogen auf das Bauhauptgewerbe) Winterbauförderung Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31 März 2006) (ab 1 Dezember 2006, neue Umlage bereits... bleiben das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen – wie die bisherige Winterbauförderung – zunächst auf das Baugewerbe beschränkt Die ursprüngliche Intention, weitere Branchen in das neue Leistungssystem einzubeziehen, wurde im Gesetzgebungsverfahren „aufgeschoben“ Hinweis Als weitere Branchen mit saisonbedingten Arbeitsausfällen in den Wintermonaten nannte der Gesetzentwurf die Land- und. .. Baustoffindustrie, das Maler- und Lakkiererhandwerk oder das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk Hauptgründe für dieses Zurückrudern waren Kostenrisiken, die in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf geltend gemacht wurden So forderte z B die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die Kosten des neuen Leistungssystems dadurch zu begrenzen, dass . verändert wurden. Das neue Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen stehen „unter Beobachtung“ des Gesetzgebers. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Wirkungen und Kosten des. Einheit Bundeserziehungsgeldgesetz BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BFH Bundesfinanzhof BL Bundesländer BMAS BRTV Bau BSG Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesrahmentarifvertrag für das. eigenständiges Fördersystem aufgegeben und in das Recht des Kurzarbeitergeldes integriert. Ein neues Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen ab dem Winter

Ngày đăng: 05/06/2014, 12:51