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[...]... Jahren nicht erneuert und vervollständigt wurde Eine Untersuchung der Wissenschaftliche Hochschule Lahr (WHL)1 zeigte beispielsweise auf, dass die Zahl der nebenberuflichen Vertreter in der GDV-Statistik unterschätzt wird und nahezu bei 400.000 liegen dürfte Das mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie befasste Bundeswirtschaftsministerium wies deshalb regelmäßig darauf hin, dass die „kleingliedrige... stattfindenden Neuwahlen abgewartet werden sollten So ging es erst im Frühjahr 2006 mit einem neuen Referentenentwurf vom 24 März 2006 weiter Das Gesetzgebungsverfahren nahm dann zügig Fahrt auf Am 26 Oktober 2006 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“, das nach Zustimmung des Bundesrates vom 24 November 2006 schließlich am 22 Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt... Vermögensverhältnissen lebt Dies ist regelmäßig gegeben, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht führende Verzeichnis eingetragen ist 2.3.3 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Die Erlaubniserteilung setzt voraus, dass der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung... 1 Januar 2009 in das (noch weiter unten zu besprechende) Register nach § 11a Abs 1 GewO haben eintragen lassen Damit wird die Bestandsschutzregelung des Art 5 der Versicherungsvermittlerrichtlinie umgesetzt Auf das Erfordernis einer Registereintragung seit dem 31 August 2000 wird wegen des bislang nicht vorhandenen Registers in Deutschland verzichtet Bemerkenswert ist, dass auch auf das von der Richtlinie... Rundschreiben 2/94 (siehe Anhang) hatte das BAV zusätzlich darauf verwiesen, dass die Versicherer „in eigener Verantwortung zu prüfen“ haben, ob der Vermittler „erforderliche Fachkenntnisse besitzt“ und verwies dabei auf die Ausbildungsaktivitäten des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e V (BWV) Dabei gab es auch der Erwartungshaltung Ausdruck, dass sich die Versicherer nach der Teilnahme... gemacht wird, ohne dass er über eine entsprechende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt Das Problem stellt sich, weil viele Mehrfachagenten in ihrem Außenauftritt einem Versicherungsmakler ähnlich erscheinen, und es nach der Rechtsprechung auf die Perspektive des Kunden ankommt, ob der Vermittler als Mehrfachagent oder als Makler einzustufen ist Auch ist es hier besonders wichtig, dass der Kunde... Richtlinie ist am Tag der Veröffentlichung, also am 15.1.2003, in Kraft getreten Umzusetzen war sie mit einer Frist von zwei Jahren, das heißt bis zum 15.1.2005 Das hat Deutschland versäumt, weshalb ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, das die Europäische Kommission veranlasst hat Nachfolgend werden die wichtigsten Bestandteile der Richtlinie erläutert Einige Vorschriften... oder sich dort niederlassen möchten“ (Artikel 1, Nummer 1) Unter Versicherungsvermittlung im Sinne der Richtlinie ist das Anbieten, Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadenfall“ zu verstehen (Artikel 2, Nummer 3) Diese... einen leichten und schnellen Zugang zu den Informationen aus diesen verschiedenen Registern ermöglicht“ Vorgeschrieben ist auch, dass mindestens diese Auskunftsstelle elektronisch betrieben und „ständig auf dem neuesten Stand gehalten“ wird (Artikel 3, Absatz 2) Die Eintragung in das Register muss „von der Erfüllung der beruflichen Anforderungen“ abhängig gemacht werden, die im Artikel 4 näher beschrieben... Zugangsvoraussetzungen Wenn gelegentlich behauptet wird, der Versicherungsvertrieb sei bisher ein unregulierter, frei zugänglicher Beruf, so stimmt das nicht ganz Die Versicherer sind zuletzt durch das Rundschreiben 1/94 des damaligen Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, heute Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (siehe Anhang), gehalten, vor Zusage einer Zusammenarbeit mit .