Fast close absch liisse und schadenr ii ckstellungen nach HGB IASIFRS und US GAAP by oliver schulte

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Fast close absch liisse und schadenr ii ckstellungen nach HGB IASIFRS und US GAAP by oliver schulte

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Oliver Schulte Fast-Close-Abschliisse und Schadenriickstellungen nach HGB, IAS/IFRSund US-G~P GABLER EDITION WlSSENSCHAFT Rechnungswesenund Unternehmensiiberwachung Herausgegeben von Professor Dr Hans-Joachim BScking und Professor Dr Michael Hommel Die Schriftenreihe pr~isentiert Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen Forschung zu den Themengebieten Financial Accounting, Business Reporting, Business Audit, Business Valuation und Corporate Governance Die Beitr~ige dieser Reihe verfolgen das Ziel, Vorgaben der ISesetzgebung, der nationalen und internationalen Standardsetter sowie Empfehlungen der Wirtschaftspraxis mittels des Instrumentariums der betriebswirtschaftlichen Theorie zu beschreiben, zu analysieren und insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des Kapitalmarktes weiterzuentwickeln Oliver Schulte Fast-Close-Abschliisse und Schadenrii ckstellungen nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP Mit einem Geleitwort von Prof Dr Michael Hommel Deutscher Universit~its-Verlag Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet ~iber abrufbar Dissertation Universitiit Frankfurt am Main, 2006 Auflage Mai 2006 Alle Rechte vorbehalten Deutscher Universitiits-Verlag I GWV Fachverlage GmbH,Wiesbaden 2006 Lektorat: Brigitte Siegel/Sabine SchSIler Der Deutsche Universit~its-Verlag ist ein Unternehmen von Springer Science+Business Media www.duv.de Das Werk einschliel~lich aller seiner Teile ist urheberrechtlich gesch~Jtzt Jede Verwertung aul~erhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verla.gs unzul~issig und strafbar Das gilt insbesondere fiJr Vervielfiiltigungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wiiren und daher von jedermann benutzt werden d~rften Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Frankfurt/Main Druck und Buchbinder: Rosch-Buch, Schel~litz Gedruckt auf s~iurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Printed in Germany ISBN-IO 3-8350-0342-9 ISBN-13 978-3-8350-0342-2 Geleitwort W~lrend der geneigte Leser mit den Ver~iffentlichungen zur Rechnungslegung von Banken mtihelos ganze Regalreihen flillen kann, nehmen sich die Ver6ffentlichungen auf dem Gebiete der Versichemngsbilanzierung eher bescheiden aus Die Versicherungsbilanzierung tr~igt- so scheint es - die Grundztige einer Geheimwissenschaft Nur wenige Eingeweihte kennen ihre Regeln und geben ihr Wissen seit Generationen auf unbekannten Pfaden an ihre Nachfolger weiter Au6enstehenden f~illt es schwer sich tiber die Besonderheiten dieser Disziplin zu informieren Herrn Schulte gelingt es, mit seiner Arbeit die Bilanzierungsregeln ftir Versicherungsvertr~ige systematisch darzustellen und in zentralen Punkten zu erganzen Im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation steht die Schadenrtickstellung bei Schaden- und Haftpflichtversicherungen Diese Rtickstellung nimmt in deren Bilanzen den gr613ten Teil der Passivseite ein Sie tibersteigt dabei nicht nur h~iufig das Eigenkapital des Unternehmens um ein Vielfaches, sondem sie ist auch durch ein enormes Mal3 an Unsicherheit gekennzeichnet H~iufig liegt eine groge Zeitspanne zwischen der Entstehung des versicherten Schadens und der Schadenszahlung durch das Versicherungsuntemehmen Der entsprechende Zeitraum kann bei Verm6genshaftpflichtsch~iden leicht 10 bis 15 Jahre erreichen und tiberschreiten Dabei steht der Versicherer nicht nur vor der Herausforderung, dass er weit in der Zukunft liegende, zum Bilanzstichtag h~iufig dem Grunde und der H6he nach unbekannte Schadenszahlungen prognostizieren muss Der Kapitalmarkt wfinscht auch immer h~iufiger eine schnellere Information Dadurch ist das Versicherungsuntemehmen gezwungen, m~glichst unverztiglich nach dem Bilanzstichtag verl~issliche Aussagen fiber den Umfang der Schadenrtickstellungen zu publizieren Diese ambitionierte Aufgabe kann nur gelingen, wenn systemgerechte, interpretierbare Bilanzierungsvorschriften entwickelt werden, die eine typisierte Berichterstattung tiber Schadenrtickstellungen gew~ihrleisten, und wenn funktionsttichtige Sch~itzverfahren ausgew~ihlt werden, die eine objektivierte Sch~itzung der zuktinftigen Schadenszahlungen erm6glichen Eine fundierte, kritische Analyse der (inter-) nationalen Bilanzierungsvorschriften ftir Schadenrfickstellungen ist dazu unerl~isslich Herr Schulte hat sich dieser Aufgabe angenommen 121beraus sachkundig stellt er die ftir die Bilanzierung von Schadenrfickstellungen mal3gebenden (rudiment~iren) Vorschriften des HGB und der IAS/IFRS und US-GAAP vor und sch~irft sie vor dem Hintergrund der jeweils geltenden Rechnungslegungssysteme Der Leser erf~ihrt nicht nur, auf welche sehr unterschiedliche Art und Weise die Schadenrtickstellungen in den einzelnen Systemen angesetzt und bewertet werden Herr Schulte zeigt darfiber hinaus anhand klar strukturierter Beispiele die St~irken und Schw~ichen der international g~ingigen Sch~itzverfahren auf und w~igt sie gegeneinander ab Die vorliegende Arbeit verbindet theoretischen Anspruch und Praxisrelevanz in idealer Weise Der Verfasser verfiigt fiber eine herausragende Kenntnis der bilanztheoretischen Grundlagen und versteht es, die auslegungsoffenen Bilanzierungsvorschriften tiberzeugend zu systematisieren und unter Beachtung des geltenden Bilanzzwecks zu pr~izisieren, ohne den Praxisbezug aus den Augen zu verlieren Mit gut gew~ihlten Beispielen verdeutlicht er nachvollziehbar die praktische Relevanz der von ihm erzielten Ergebnisse Die vorliegende Arbeit ist deshalb ftir den wissenschat~lich Interessierten und den Bilanzierungspraktiker gleichermal3en lesenswert und von grol3em Gewinn Ich wfinsche ihr eine weite Verbreitung Prof Dr Michael Hommel Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universit~it Frankfurt am Main in leicht ver~inderter Form im November 2005 als Dissertation angenommen Sie entstand im Rahmen eines Promotions-Praxis-Modells am Lehrstuhl ftir Wirtschaftsprtifung und Rechnungslegung der Johann Wolfgang GoetheUniversit~it in Frankfurt am Main und einer Tatigkeit bei der DBV-Winterthur Versicherung in Wiesbaden An vorderster Stelle m6chte ich meinem Doktorvater Prof Dr Michael Hommel f'tir die fachliche und pers6nliche F6rderung und das in mich gesetzte Vertrauen meinen tiefen Dank aussprechen Seine hohe Diskussionsbereitschafl und kritische Auseinandersetzung mit versicherungstechnischen Fragestellungen waren mir stete Motivation beim Verfassen dieser Arbeit Bedanken m6chte ich mich ebenfalls bei Herrn Prof Dr Hans-Joachim B6cking f'tir die l]'bernahme und ~iul3erstkurzfristige Erstellung des Zweitgutachtens Grol3er Dank gilt der DBV-Winterthur Versicherung, namentlich den Herren Gerhard Brahm und Dr Rainer Sch611hammer, ohne deren umfassende F6rderung, insbesondere in zeitlicher und finanzieller Hinsicht, das externe Promotionsvorhaben kaum m6glich gewesen ware Mein ganz herzlicher Dank gilt Frau Dr Christine E Kurt, deren fachliche Anregungen und Untersttitzung entscheidend zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben Dartiber hinaus bedanke ich mich bei meinen lieben Kolleginnen und Kollegen fiir die sehr gute Zusammenarbeit am Lehrstuhl, insbesondere Herrn Prof Dr Thomas Berndt, Frau Dipl.Kffr Muriel Benkel, Frau Dr Inga Dehmel, Herrn Dipl.-Kfm Florian Franke, Frau Uta Halwas-Bruckner, Frau Dipl.-Kffr Denise Pauly, Frau Dr Susanne Planert, Frau Dipl.-Kffr Anja Morawietz, Frau Stefanie Schmitz, Herrn Dr Thomas Schmotz, Herrn Thomas Weiland, Herrn Dipl.-Kfm Stefan Wich, Frau Dipl.-Kffr Sandra Wolf Ein besonderes Geftihl tier Dankbarkeit empfinde ich gegentiber meiner Freundin, ohne deren moralische Untersttitzung und st~indigen Ansporn die Arbeit vielleicht nicht zustande gekommen w~ire Meine Familie hat durch ihre vielf~iltige Untersttitzung und ihr unerschtittliches Verst~indnis im Bezug auf meine Launen und meinen notorischen Zeitmangel das Gelingen dieser Arbeit entscheidend beeinflusst; Ihr ist diese Arbeit gewidmet Oliver Schulte VII Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis XV Abbildungsverzeichnis XVI Verzeichnis der verwendeten Symbole Abktirzungsverzeichnis Problemstellung Die Grundlagen des Fast Close-Abschlusses A Vermittlung entscheidungsntitzlicher Informationen als Sinn und Zweck der extemen Rechnungslegung Zielsetzung der externen Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht 1.1 Die Funktionen des handelsrechtlichen Einzelabschlusses 1.1.1 Ausschtittungsbemessungsfunktion 1.1.2 Informationsfunktion 1.2 Informationsfunktion des handelsrechtlichen Konzemabschlusses Zielsetzung der externen Rechnungslegung nach US-GAAP und IAS/IFRS 2.1 Vermittlung entscheidungsntitzlicher Informationen als alleinige Zielsetzung der externen Rechnungslegung nach US-GAAP und IAS/IFRS 2.1.1 US-GAAP 2.1.2 IAS/IFRS 2.2 Qualitative Anforderungen an entscheidungsntitzliche Informationen 2.2.1 US-GAAP 2.2.2 IAS/IFRS Fast Close-Abschltisse im Spannungsverh~ilmis zwischen Relevanz und Verl~isslichkeit Fast Close - die zeitnahe Ver6ffentlichung von PeriodenabschRissen 1.1 Bedeutung der Zeim~ihe ftir die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen 1.1.1 Zeim~ihe als Voraussetzung ffir die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen 1.1.2 Zielkonflikt zwischen zeitnahen und verl~isslichen Abschlussinformationen 1.2 Fristen ffir die Aufstellung und Ver6ffentlichung von Periodenabschltissen in der internationalen Rechnungslegung 1.2.1 HGB und GoB 1.2.1.1 Aufstellung des Abschlusses 1.2.1.2 Offenlegung des Abschlusses 1.2.2 US-GAAP und IAS/IFRS 1.3 Motive der Unternehmen zur Beschleunigung der Abschlusserstellung 1.4 Magnahmen zur Beschleunigung der Abschlusserstellung Fast Close und das Stichtagsprinzip 2.1 Vereinbarkeit der VerkOrzung des Aufhellungszeitraums mit dem handelsrechtlichen Abschlussstichtagsprinzip 2.1.1 Abschlussstichtagsprinzip 2.1.1.1 Unmal3geblichkeit des subjektiven Kenntnisstands am Bilanzstichtag 2.1.1.2 Handelsrechtliches Aufhellungsgebot XVII XIX 6 6 9 10 11 11 13 14 14 14 14 16 18 18 18 19 20 21 23 25 25 25 25 26 a) b) A B, Wurzeltheorie Aufhellungskonzeptionen (1) Subjektive Aufhellungskonzeption (2) Objektive Aufhellungskonzeption (3) Relevanz der Aufhellungskonzeptionen ffir das deutsche Handelrecht 2.1.2 Verkfirzung des Aufhellungszeitraums 2.1.2.1 Verkfirzung des Aufhellungszeitraums durch eine zeitnahe Ver6ffentlichung der Abschlfisse 2.1.2.2 Vereinbarkeit eines verkfirzten Aufhellungszeitraums mit der subjektiven Aufhellungskonzeption 2.1.2.3 Unvereinbarkeit eines verl~rzten Aufhellungszeitraums mit der objektiven Aufhellungskonzeption 2.2 Vereinbarkeit einer Verkfirzung des Aufhellungszeitraums mit dem Aufhellungsverst~indnis nach US-GAAP und IAS/IFRS 2.2.1 Grundsfitze der Berticksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag 2.2.1.1 US-GAAP 2.2.1.2 IAS/IFRS 2.2.1.3 UnmaBgeblichkeit der subjektiv bekannten Verh/~ltnisse am Bilanzstichtag 2.2.2 Einzelsachverhalte 2.2.2.1 US-GAAP 2.2.2.2 IAS/IFRS 2.2.3 Verlakzung des Aufhellungszeitraums 2.2.3.1 Vereinbarkeit einer Verlairzung des Aufhellungszeitraums mit dem Aufhellungsverstfindnis nach US-GAAP und IAS/IFRS 2.2.3.2 Balance zwischen zeitnahen und zuverl/~ssigen Abschlussinformationen 26 27 27 30 33 34 46 46 Bilanzierung der Schadenrfickstellungen in der intemationalen Rechnungslegung 48 Grundlagen des Versicherungsgeschfifts Leistung und Leistungserstellung des Versicherungsuntemehmens 1.1 Leistung des Versicherungsuntemehmens 1.1.1 Die Leistung des Versichemngsuntemehmens nach dem Versichemngschutzkonzept 1.1.2 Gew~ihrungyon Versicherungsschutz ein Nachleistungsgeschfift 1.1.3 Der Versichemngsvertrag - ein Dauerschuldverh/~lmis 1.2 Leistungserstellung des Versichemngsunternehmens 1.2.1 Risikoausgleich im Kollektiv 1.2.2 Das Gesetz der groBen Zahlen 1.2.3 Risikoausgleich in der Zeit 1.3 Versicherungstechnische Risiken 1.3.1 Komponenten des versichemngstechnischen Risikos 1.3.2 Reduktion des versicherungstechnischen Risikos 48 48 48 Bilanzierung der Schadenl~ckstellungen in der intemationalen Rechnungslegung Bilanzierung der Schadenrtickstellungen nach deutschem Handelsrecht 1.1 Gewinnrealisation im Versicherungsgesch/~ft 1.1.1 Ertragsrealisation nach dem Versicherungsschutzkonzept 1.1.2 Aufwandsperiodisierung 1.1.3 Charakterisierung der Schadenr~ckstellungen und Abgrenzung zu anderen versichemngstechnischen Rfickstellungen 1.2 Ansatznormen 1.2.1 Prinzip der wirtschaftlichen Verm6gensbelastung 1.2.1.1 Passivierung rein wirtschaftlicher Verpflichtungen 1.2.1.2 Bildung der Schadenrfickstellungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise a) Rechtsverpflichtungen aus dem Eintritt des Versicherungsfalls b) Faktische Leistungsverpflichtungen aus dem Eintritt eines Schadens 61 61 61 61 64 34 37 38 40 40 40 41 42 42 42 44 46 48 51 52 53 53 54 56 57 57 59 68 72 72 72 73 73 74 c) Rentenversichemngsf'~ille 1.2.2 Objektivierungsprinzipien 1.2.2.1 Augenverpflichtungsprinzip a) Schadenaufwendungen b) Schadenreguliemngsaufwendungen (1) Gegenstand der Schadenregulierungskosten (2) Auffassung der Rechtsprechung und Finanzverwaltung (3) Unselbstst/~ndige Nebenleistung der Hauptleistung 1.2.2.2 Prinzip der objektivierten Mindestwahrscheinlichkeit a) Konkretisierung einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit ftir das Bestehen bzw Entstehen der Verbindlichkeit und ftir die Inanspruchnahme (1) ObjektivierungsmaBst~ibe (2) Beurteilung der objektivierten Mindestwahrscheinlichkeit ftir Verpflichtungen aus Versicherungsfallen b) Regresse, Provenues und Teilungsabkommen 1.2.2.3 Prinzip der selbstst/~ndigen Bewertbarkeit 1.2.3 Passivierungszeitpunkt nach der Rechtsprechung 1.2.3.1 Wirtschaftlicher Erftillungsrtickstand bei Dauerschuldverh/fltnissen 1.2.3.2 Rechtliche Entstehung der Verbindlichkeit a) Phasen eines Versicherungsfalls b) Definitionen ftir den Eintritt des Versicherungsfalls c) Rechtliche Entstehung mit dem Eintritt des Versicherungsfalls 1.2.3.3 Wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit a) Wirtschaftliche Verursachung als Erf~llung der wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale b) Keine Passivierung der Schadenrfickstellung vor dem Eintritt des Versicherungsfalls c) Passivierungszeitpunkt faktischer Leistungsverpflichtungen 1.3 Bewertungsnormen 1.3.1 Einzelbewertungsprinzip 1.3.1.1 Einzelrfickstellungen 1.3.1.2 Pauschalrfickstellungen a) Unsicherheitsbedingte Pauschalbewertung b) Vereinfachungsbedingte Pauschalbewertung 1.3.1.3 Pauschale Abschl~ige auf die Schadenrfickstellung 1.3.2 Bewertungsmaf3st/~beder Schadenrfickstellungen 1.3.2.1 Prinzip des vollen Erftillungsbetrags 1.3.2.2 H6chstwertprinzip 1.3.2.3 Bewertung bei Mehrwertigkeit 1.3.2.4 Kostenzuordnung 1.3.3 Abschlussstichtagsprinzip 1.3.3.1 Berficksichtigung von Lohn- und Preissteigerungen 1.3.3.2 Abzinsung der Schadenrfickstellung a) Abzinsungsverbot b) Passivierung der Rentenversichemngsf~lle mit dem Barwert Bilanzierung der Schadenrfickstellungen nach IAS/IFRS und US-GAAP 2.1 IAS/IFRS 2.1.1 Entwicklung eines IFRS ,,Insurance Contracts" 2.1.2 Regelungen des IFRS Insurance Contracts 2.1.2.1 Anwendungsbereich 2.1.2.2 Die Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungsmethoden als Kemaussage des IFRS 2.1.2.3 )~mderungen der Bilanzierungsmethoden 2.2 US-GAAP 2.2.1 Gewinnrealisation f'tir Versichemngsvertr/~ge 75 76 76 76 77 77 78 79 80 80 80 83 86 90 91 91 92 92 93 95 97 97 98 101 102 102 102 104 104 106 108 109 109 112 112 115 118 118 122 122 125 126 126 126 127 127 128 129 130 130 bis zur Aufstellung des Abschlusses gemeldet, aber noch nicht abgewickelt wurden Der sich hieraus ergebende Schadenaufwand ftir bekannte Versichemngsf~ille des Gesch~iftsjahres betr~igt 1.789 GE und entf~illt auf 90 gemeldete Versicherungsf~ille, so dass sich ftir 1999 ein durchschnittlicher Schadenaufwand von 20 GE ergibt Zur Ermittlung des durchschnittlichen Schadenaufwands der unbekannten Versicherungsf~ille sind Versicherungsf~ille, die nicht im Eintrittsjahr gemeldet wurden, ihrem Eintrittsjahr zuzuordnen Die nachfolgende Tabelle ordnet die Schadenzahlungen sowie die Rtickstellung fiir bekannte Versicherungsf~ille den Anfalljahren zu Tabelle 30: Sehadenzahlungen gezahlt in GJ 1999 (in T t~) gezahlt in GJ 2000 (in T E) gezahlt in GJ 2001 (in T E) gezahlt in GJ 2002 (in T E) gezahlt in GJ 2003 (in T E) Riickstellung f'tir in 2003 gemeldete, aber noch nicht abgewickelte Versichemngsf~ille Summe 1998 653[ 588 442 355 245 1999 2.283 2.196 735 I 635 466 333 27 2000 7211 643 505 125 1.994 2001 788[ 631 131 1.550 2002 792 148 940 In der ersten Spalte der Tabelle ist das Gesch/iftsjahr aufgeNhrt, in dem die Schadenzahlung erbracht wurde Die gezahlten Sch/iden werden dann in den einzelnen Spalten dem Anfalljahr des Versicherungsfalls zugeordnet Im Gesch~iftsjahr 2000 wurden bspw Schadenzahlungen von 588 GE f'tir im Jahr 1998 eingetretene Versicherungsf~ille und 735 GE fttr das Jahr 1999 erbracht In der Regel sind zum Ende des Berichtsjahres Versichemngsf~ille vergangener Gesch~iftsjahre bereits gemeldet, aber noch nicht abgewickelt, so dass die hierffir gebildeten Einzelrtickstellungen ebenfalls in die Betrachtung einzubeziehen sind Die Anzahl der ftir die Gesch/iftsjahre des Beobachtungszeitraums nachgemeldeten Versicherungsf~ille geht aus der folgenden Tabelle hervor Tabelle 31: Naehgemeldete Versieherungsflille Sttickzahl - unbekanntenVersichemngsf~ille gemeldet in GJ 1999 gemeldet in GJ 2000 gemeldet in GJ 2001 gemeldet in GJ 2002 gemeldet in GJ 2003 Summe 1998 1999 2000 2001 2002 28L 25 17 13 92 30 L ~ 24 29 ! 17 25 14 21 85 75 32[ 24 56 33 33 Im Gesch/fftsjahr 2000 wurden f'tir im Jahr 1999 eingetretene Versicherungsf~ille Schadenzahlungen im Wert von 735 GE erbracht Diese entfielen auf die 30 in 2000 gemeldeten Versicherungsf~ille Dementsprechend ergibt sich fiir die in 2000 gezahlten Schadenf~ille des Jahres 193 1999 ein Durchschnittsschaden von 24,5 GE Insgesamt wurden 85 Versichemngsf~ille im Zeitraum 2000 bis 2003 fiir das Gesch/iflsjahr 1999 nachgemeldet Da im gleichen Zeitraum Schadenzahlungen von 2.196 GE erbracht wurden, erforderte die Abwicklung der bis zum Abschlussstichtag nachgemeldeten Versichemngsfiille des Jahres 1999 im Durchschnitt 26 GE Dies entspricht dem 1,30-fachen des Durchschnittsaufwands der bekannten Versicherungsfiille dieses Gesch/~sjahres Die Ergebnisse fiir die anderen Gesch/iftsjahre sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Tabelle 32: Relation des durehsehnittliehen Sehadenaufwands Durchschnittsschaden - bekannte Versichemngsfiille (in GE) Durchschnittsschaden - unbekannten Versicherungsfiille (in GE) Relation des durchschnittlichen Schadenaufwands 1998 1999 19 20 2000 19 2001 18 2002 19 2003 20 25 1,32 26 1,30 27 1,43 28 1,54 28 1,49 28 Aus der in der Vergangenheit beobachteten Relationen des Durchschnittsschadenwerts f'tir bekannte und unbekannte Versichemngsfiille wird nun eine Relation fiir 2003 abgeleitet und auf den Durchschnittsschaden fiir die bekannten Versichenmgsf~ille des Jahres 2003 angewendet In der Regel kann fiir den in 2003 erwarteten Durchschnittsschaden nur ein Intervall bestimmt werden Wenn den einzelnen Werten auch Eintrittswahrscheinlichkeiten zugeordnet werden k6nnen, wird das Intervall durch den Erwartungswert abgebildet Die Relationen und Eintrittswahrscheinlichkeiten, die das Management f'tir 2003 erwartet, sind in der folgenden Tabelle abgebildet: Tabelle 33: Geschitzte Relationen des Managements lfd Nr Summe Durchschnittserwartete schaden der be- Relation kannte Versicherun~sfiille 2003 20 1,35 20 1,37 20 1,41 20 1,43 20 1,47 erwarteter Durchschnittsschaden der unbekannten Versicherungsfiille 2003 27 27 28 28 29 gesch~itzte Eintrittswahrscheinlichkeit 5% 15% 25% 40% 15% 100% Erwartungswert 28 Der Durchschnittsschaden wird zun/ichst mit dem Erwartungswert von 28 GE angesetzt und ist zu erh6hen, wenn sich das Versicherungsuntemehmen ,,grundlegend neuen Entwicklungen und Risiken- z B in der Produkthaflpflicht oder der Versicherung von Umweltrisiken- gegentibersieht.,,1107 ll07 Geib, Gerd/Telgenbiischer, Franz R (Schaden- und Unfallversicherungsuntemehmen, Loseblatt), Kapitel B IV, Rdnr 138 194 Auch zur Sch~itzung der Anzahl von Versicherungsfiillen, die nach 2003 for die Gesch~iflsjahre 1999 bis 2003 gemeldet werden, kann der Versicherer auf vergangene Erfahrungen im Bezug auf das Verh~iltnis der Sttickzahl der bekannten zu den unbekannten Versicherungsfiillen eines Gesch~ifljahres zurtickgreifen Da samtliche im Gesch~iftsjahr 1998 eingetretenen Versicherungsf~ille zum Abschlussstichtag des Berichtsjahres gemeldet wurden, kann die Relation der Sttickzahl bekannter zu unbekannter Versicherungsfiille dieses Gesch~iftsjahres auf die nachfolgenden Gesch~iftsjahre tibertragen werden Im Zeitraum 1999 bis 2003 wurden for das Jahr 1998 insgesamt 92 Versicherungsfiille nachgemeldet, was dem 0,97-fachen der in diesem Gesch~iflsjahr bekannt gewordenen Versicherungsf~ille entspricht Indem diese Relation auf die Sttickzahl der bekannten Versichemngsf~ille nachfolgender Gesch~iftsjahre angewendet wird und die bis zum Abschlussstichtag des Berichtsjahres gemeldeten Versicherungsf~ille hiervon abgezogen werden, sch~itzt der Versicherer die Anzahl der unbekannten Versicherungsfiille f'tir die noch offenen Anfalljahre Tabelle 34: Schiitzung der Nachmeidungen Anzahl bekannterVersicherungsfiille Anzahl unbekannterVersicherungsfiille Relation der Stiickzahl erwartete Nachmeldungenab 2004 1998 95 92 0,97 1999 90 85 2000 100 75 2001 105 56 2002 102 33 2003 100 0,97 0,97 22 0,97 46 0,97 0,97 97 66 Im Gesch~iftsjahr 1999 wurden 90 Versicherungsf~ille noch im selben Jahr gemeldet, so dass der Versicherer insgesamt 8711~ nachgemeldete Versicherungsf~ille erwartet Abztiglich der 85 bereits gemeldeten Versicherungsf~ille sch/atzt das Versicherungsuntemehmen, dass im Gesch~iftsjahr 2004 noch Versicherungsf'~ille f'tir 1999 gemeldet werden und stellt hierf'tir 56 GE zurtick Die nachfolgende Tabelle fasst die Ergebnisse for die nachfolgenden Gesch~iftsj ahre zusammen: Tabelle 35: Sch~itzung der Schadenriickstellung fiir unbekannte Versicherungsf'dlle erwartete Nachmeldungenab 2004 angesetzterDurchschnittsschaden(in GE) Rtickstellung f'tirunbekannte VF (in GE) 1998 28 1999 0 0 0 2003 22 46 66 97 28 28 28 28 28 56 614 1.285 1.851 2.724 Summe 6.531 Die gesch~itzte Schadenrtickstellung fiir unbekannte Versichemngsfiille basiert auf dem Erwartungswert for den Durchschnittsschaden der nachgemeldeten Versicherungsf~ille Deswegen erfordert das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip einen Risikozuschlag auf den risikoneutralen Erwartungswert Im Ausgangsbeispiel h~ilt das Management einen Risikozuschlag von II0S87 StiJck= 90 StOck• 0,97 195 % fiir ausreichend Danach ergeben sich die folgenden Werte fiir die Schadertrfickstellung f'tir unbekannte Versicherungsf'~ille: Tabelle 36: Beriicksichtigung eines Risikozuschlags 1998 Riickstellung fiLrunbekannteVersicherungsfdlle (in GE) Sicherheitszuschlag RiJckstellungfiir unbekannteVersicherungsf~ille(in GE) 1999 2000 2001 2002 2003 Summe 5% 56 5% 614 5% 1.285 1.851 2.724 5% 5% 5% 6.531 59 645 1.350 1.943 2.861 6.858 Im Unterschied zu den vorangegangenen Sch/itzverfahren basiert die Schaden~ckstellung hier auf Relationen zwischen bekannten und unbekannten Versicherungsf~illen Da diese Relationen aus der Anzahl und dem Durchschnittsschaden for bekannte und unbekannte Versicherungsf~ille vergangener Anfalljahre abgeleitet werden, erf~u't die Sch/~tzung des Managements eine gewisse Objektivienmg Allerdings erfordert die Ermittlung der Relationen ~ r die Abschlussperiode auch Trend0berlegungen und Sch~itzungen des Managements und die Sch~itzung der zuk0nftigen Schadenzahlungen basiert nicht auf einem Automatismus, wie beim Chain-Ladder-Verfahren und beim Cape Code-Verfahren Das Verfahren kombiniert die Vergangenheitserfahrungen mit den subjektiven Erwartungen des Managements Sind die Relationen in der Vergangenheit fiir die nachfolgenden Anfalljahre aussagekr/iffig und vertraut der Jahresabschlussadressat den Erwartungen des Managements, gelingt hier, wie beim Bornhuetter-Ferguson-Verfahren, eine angemessene Kombination zwischen subjektiven Erwartungen des Managements und Objektivierungserfordemissen der Jahresabschlussadressaten Aufgrund der Verwendung der Relation zwischen den bekannten und unbekannten Versicherungsf~illen eines Gesch~it~s- oder Kalenderjahres werden die vergangenen Preissteigerungen in die Sch~tzung des Durchschnittswerts einbezogen Wie bei dem Bornhuetter-FergusonVerfahren werden die Preissteigerungen aber nicht (automatisch) auf die nachfolgenden Kalenderjahre projiziert, so dass im Bezug auf Inflation und L6hne/Geh~ilter eine Bewertung mit den Verh/iltnissen am Abschlussstichtag gewahrleistet ist 196 Thesenfiirmige Zusammenfassung (1) Die Periodenabschliisse nach US-GAAP und IAS/IFRS sollen den Jahresabschlussadressaten, insbesondere den aktuellen und potentiellen Investoren, Informationen zur Verf'tigung stellen, die f'tir ihre wirtschaftlichen Entscheidungen ntitzlich sind Dazu mtissen die Untemehmensdaten eine Prognose der zukiinffigen Unternehmensentwicklung (,,predictive value") oder eine Korrektur friaherer Erwartungen (,,feedback value") erlauben Solche entscheidungsrelevanten Abschlussinformationen k6nnen die wirtschaftlichen Entscheidungen der potentiellen und aktuellen Investoren jedoch nur dann beeinflussen, wenn sie auch zeitnah kommuniziert werden Zwar begriindet eine zeitnahe Ver6ffentlichung der Periodenabschltisse nicht die Entscheidungsrelevanz der Abschlussinformationen, sie vermeidet aber, dass entscheidungsntitzliche Informationen an Entscheidungsrelevanz verlieren Insofern ist die zeitnahe Ver6ffentlichung der Periodenabschltisse eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung ~ r die Vermittlung entscheidungsntitzlicher Informationen Da auch der handelsrechtliche Jahresabschluss die Jahresabschlussadressaten in ihren wirtschaftlichen Entscheidungen untersttitzen soil, erfordert die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ebenfalls eine zeitnahe Ver6ffentlichung der Unternehmensdaten (2) Die Erstellung von Fast Close-Abschltissen geht zwangsl~iufig mit einer Verktirzung des Aufhellungszeitraums einher Im Rahmen der subjektiven Aufhellungskonzeption steht die Verktirzung des Aufhellungszeitraums nicht zwangsl~iufig mit der Berticksichtigung von wertaufhellenden Ereignissen im Konflikt Hiemach mtisste das Untemehmen nur gew~.rleisten, dass die mit angemessener Sorgfalt bis zum Bilanzstichtag erlangbaren Informationen am Tag der Aufstellung des Abschlusses berticksichtigt wurden Dagegen mtissen sich nach der objektiven Aufhellungskonzeption auch solche wertaufhellenden Informationen im Abschluss niederschlagen, die das Unternehmen am Bilanzstichtag selbst bei gr~13tm6glicher Sorgfalt noch nicht kennen konnte Insofem steht die Verktirzung des Aufhellungszeitraums im Widerspruch zur objektiven Aufhellungskonzeption, da weniger wertaufhellende Ereignisse in die Abschlusserstellung einbezogen werden (3) Die Vorschriften zur Berticksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag lassen sich weder nach US-GAAP noch nach IAS/IFRS der subjektiven oder der objektiven Aufhellungskonzeption eindeutig zuordnen Nach beiden Regelungswerken sind 197 wertaufhellende Informationen dann in die Abschlusserstellung einzubeziehen, wenn diese am Bilanzstichtag noch nicht erkennbar waren Infolge der Verki~rzung des Aufhellungszeitraums krnnen wertaufhellende Ereignisse nur in einem geringeren Umfang in den Periodenabschltissen nach US-GAAP und IAS/IFRS Be~cksichtigung finden Beide Regelungswerke erlauben die Verwendung von gesch~itzten an Stelle von tats~ichlichen Werten, wenn sich hierdurch die Entscheidungsntitzlichkeit der Informationen erhrht Allerdings bleiben die Anforderungen an die gesch~itzten Finanzdaten unklar, so dass sich ein erheblicher Ermessensspielraum er~iffnet (4) Nach deutschem Handelsrecht und nach US-GAAP werden Schadenr~ckstellungen nicht nur ~ r rechtliche Verpflichtungen aus eingetretenen Versicherungsf~illen, sondem auch f'tir faktische Verpflichtungen aus eingetretenen Sch~iden gebildet W~ihrend der Ansatz einer faktischen Verpflichtung nach deutschem Handelsrecht jedoch das Vorliegen eines faktischen Leistungszwangs erfordert, ist die Passivierung einer faktischen Verpflichtung nach US-GAAP weitgehend ungeregelt Sowohl das handelsrechtliche Realisationsprinzip als auch das ,,matching principle" nach US-GAAP verlangen eine Passivierung der Schadenrtickstellung mit dem Eintritt des Versicherungsfalls Die Schadenrtickstellungen f'tir faktische Verpflichtungen sind nach beiden Regelungswerken mit der Ank~ndigung der Kulanzleistung gegentiber dem Versicherungsnehmer oder dem anspruchsberechtigten Dritten zu passivieren Erst in diesem Zeitpunkt kann sich das Versicherungsuntemehmen der Leistungserbringung nicht mehr aus eigener Kraft entziehen Obwohl eine eigenstandige rechtliche Verpflichtung zur Bearbeitung des Versicherungsfalls nicht besteht, sind die (erwarteten) Schadenbearbeitungskosten nach deutschem Handelsrecht und nach US-GAAP in die Schadenr~ckstellung einzubeziehen Da sich die Schadenbearbeitung als unselbst~dige Nebenleistung der Hauptleistung Schadenersatzleistung darstellt, resultiert die Verpflichtung zur Schadenbearbeitung aus der rechtlichen oder faktischen Verpflichtung zur Schadenersatzleistung (5) Das handelsrechtliche Einzelbewertungsprinzip gebietet, die Verpflichtungen aus eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versicherungsf~illen einzeln zu bewerten Wenn der Versicherungsfall bis zur Schliel3ung des Schadenregisters noch nicht gemeldet wurde, scheidet eine Einzelbewertung mangels subjektiver Kenntnis des einzelnen Versicherungsfalls aus In diesen F~illen verlangt das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip eine pauschale Bewertung der Schadenrfickstellung Nach US- 198 GAAP ist die Schadenriickstellung grunds~itzlich pauschal f'tir die bekannten und unbekannten Versicherungsf~ille zu ermitteln Allerdings ist auch eine Einzelbewertung der bekannten Versicherungsf~ille in Kombination mit einer Pauschalbewertung der Schadenrtickstellung ftir unbekannte Versicherungsf'~ille zul~issig In die Sch~itzung der Schadenrtickstellung sind nach beiden Regelungswerken die Schadenregulierungserfahrungen der Vergangenheit einzubeziehen (6) Nach deutschem Handelsrecht und nach US-GAAP ist die Schadertrtickstellung mit dem vollen Erflillungsbetrag der Verpflichtungen aus eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versicherungsf~illen anzusetzen Dabei verlangt das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip eine Passivierung der Schadenriickstellung mit einem Betrag oberhalb des Erwartungswerts, wenn der (volle) Erf'tillungsbetrag nur in einer Bandbreite gesch~itzt werden kann Nach US-GAAP ist die Schadenrfickstellung hingegen grunds~itzlich mit dem wahrscheinlichsten Betrag der Bandbreite anzusetzen Wenn die Betr~ige innerhalb der Bandbreite die gleiche Eintrittswahrscheinlichkeit aufweisen, ist eine Passivierung mit dem niedrigsten Betrag geboten (7) Soll die Schadenrtickstellung mit dem vollen Erf'tillungsbetrag passiviert werden, miissen auch die Gemeinkosten und die zuktinfligen Lohn- und Preissteigerungen in die Bewertung der Schadenrtickstellung einfliel3en Wghrend die Gemeinkosten und zuktinfiigen Lohn- und Preissteigerungen nach deutschem Handelsrecht aus Objektivierungserw~igungen unberticksichtigt bleiben mtissen, besteht nach US-GAAP mr beide ein Passivierungsgebot Die Abzinsung der Schadenrtickstellungen lehnen beide Regelungswerke aus Objektiviemngserw~igungen einvernehmlich ab, obwohl in wirtschafllicher Betrachtungsweise eine Abzinsung der Schadenrfickstellung geboten w~e, da das Versicherungsunternehmen im Zeitraum zwischen Eintritt und Abwicklung des Versicherungsfalls noch Ertr~ige aus der Anlage des zurtickgestellten Betrags am Geld- oder Kapitalmarkt erwirtschaflen kann (8) Die Zuverl~issigkeit der Abschlussinformationen in Fast Close-Abschltissen erfordert, dass die verwendeten Sch~itzverfahren eine zuverl~issige Berechnung der Schadenrtickstellung am Bilanzstichtag erm6glichen Hierbei erscheint die Anwendung des Loss Ratio-Verfahrens nur unter sehr restriktiven Bedingungen oder bei Dominanz des Vereinfachungsaspekts sinnvoll Das Chain-Ladder-Verfahren und das Cape Code-Verfahren ermitteln weitgehend frei von Managemententscheidungen die H6he der Rtickstellung durch das mechanische Fortschreiben beobachtbarer Trends vergan- 199 gener Schadenregulierungserfahrungen Allerdings k6nnen bessere Stichtagserkenntnisse des Managements in der Sch~itzung keine Bedicksichtigung finden Soweit der Kapitalmarkt den F~ihigkeiten und der Berichterstattung des Managements vertraut, stellt das Bornhuetter-Ferguson-Verfahren einen gelungenen Kompromiss zwischen einer objektivierten und subjektiven Rtickstellungsermittlung dar Dies gilt auch f'tir das nach deutschem Handelsrecht g~gige Sch~itzverfahren, das auf Relationen zwischen bekannten und unbekannten Versichemngsf~illen in der Vergangenheit basiert (9) Da die Sch~itzverfahren den Erwartungswert der zuktinftigen Schadenzahlungen ermitteln, verstogen sie gegen das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip, so dass ein Risikozuschlag auf die gesch/itzte SchadendJckstellung geboten ist Entgegen dem Abschlussstichtagsprinzip projizieren die Sch~itzverfahren implizit vergangene Lohnund Preissteigerungen auf die noch offenen Abwicklungsjahre Dieser Effekt kann vermieden werden, wenn die Sch~itzungen auf inflationsbereinigten Abwicklungsdaten basieren In handelsrechtlichen Periodenabschltissen kommt eine Anwendung des Chain-Ladder-Verfahrens, des Cape Code-Verfahrens und des Bornhuetter-FergusonVerfahrens aufgrund des Einzelbewertungsprinzips aber nur bei der Schadenrfickstellung ftir unbekannte Versicherungsf~ille in Frage 200 Literaturverzeichnis Adler/Diiring/Schmaltz (ADS international, Loseblatt), in: Rechnungslegung nach intemationalen Standards, Stuttgart 2003 Adler/Diiring/Schmaltz (Rechnungslegung und Prfifung, 1996), in: Rechnungslegung und Prfifung bei Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, hrsg von Hans Adler, Walther Dt~ring, Kurt Schmaltz, neu bearb Aufl., Stuttgart 1996 Albrecht, Peter (Risikoausgleich, 1982): Gesetz der grogen Zahlen und Risikoausgleich im Kollektiv - Bemerkungen zur Grundlagen der Versicherungsproduktion, in: ZVersWiss, 71 Bd (1982), S 501 - 538 Albrecht, Peter/Lippe, 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Ver6ffentlichung von Periodenabschltissen in der internationalen Rechnungslegung 1.2.1 HGB und GoB 1.2.1.1 Aufstellung des Abschlusses 1.2.1.2 Offenlegung des Abschlusses 1.2.2 US- GAAP und IAS/IFRS 1.3 Motive

Ngày đăng: 05/05/2018, 08:54

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